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Die Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung (ab dem 35. Lebensjahr)
Alle gesetzlich Versicherten haben ab dem Alter von 35 Jahren im Abstand von zwei Jahren einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. Hierbei wird mit relativ einfachen und wenig belastenden Untersuchungen festgestellt, welche Risikofaktoren erkennbar sind oder sich bereits zu einer Krankheit verdichtet haben.
Was passiert bei der Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung?