Die Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung (ab dem 35. Lebensjahr)
Alle gesetzlich Versicherten haben ab dem Alter von 35 Jahren im Abstand von zwei Jahren einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. Hierbei wird mit relativ einfachen und wenig belastenden Untersuchungen festgestellt, welche Risikofaktoren erkennbar sind oder sich bereits zu einer Krankheit verdichtet haben.
Was passiert bei der Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung?
- Eine Ganzkörperuntersuchung einschließlich einer Blutdruckmessung soll den aktuellen Gesundheitszustand möglichst genau erfassen.
- Anhand von Blutproben werden die Blutzucker- und Cholesterinwerte ermittelt. Dadurch können zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen erkannt werden.
- Eine Urinuntersuchung gibt Hinweise auf mögliche Nierenkrankheiten.
- Dem Patienten werden anschließend alle Ergebnisse und Befunde der Untersuchungen erklärt. Gemeinsam können eventuell erforderliche Maßnahmen besprochen werden.
- Die Untersuchung auf Hautkrebs sollte – soweit berufsrechtlich zulässig – in Verbindung mit dem Gesundheits-Test durchgeführt werden.